Heuschreckeninspektion und erneute Untersuchung innerhalb eines intensiven Zeitraums von acht Stunden.
Heuschreckeninspektion und erneute Untersuchung innerhalb eines intensiven Zeitraums von acht Stunden.
Heuschreckeninspektion und erneute Untersuchung innerhalb eines intensiven Zeitraums von acht Stunden.